Der Ersatz ausgeschiedener
Probebäume ist notwendig, damit die Waldzustandserhebung den aktuellen
Zustand des Waldes widerspiegelt. Die Waldteile, in denen die Aufnahmepunkte
angelegt sind, werden regulär bewirtschaftet. Maßgeblich sind
dabei die Ziele des jeweiligen Waldbesitzers. Einzelne Probebäume werden
daher im Zuge von Durchforstungen gefällt. Zudem werden durch Sturmwurf,
Schneebruch oder Insektenbefall betroffene Bäume entnommen. Auch noch
vorhandene Probebäume können nach Sturmwurf, einem starken Kronenbruch
oder, wenn sie von Nachbarbäumen vollständig überwachsen
wurden, aus dem Stichprobenkollektiv ausscheiden. Die ausgeschiedenen Probebäume
werden im Zuge der Waldzustandserhebung nach objektiven Kriterien ersetzt.
Das Gesamtkollektiv der Stichprobe wird auch durch das Ausscheiden ganzer
Aufnahmepunkte oder die Anlage neuer Aufnahmepunkte verändert. |